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Dipl.-Ing. Ulf MarcinkowskiDipl.-Ing. Ulf Marcinkowski

Nach der Begriffsbestimmung der EnEV 2014, § 2, sind "Wohngebäude":

... Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen,

 

Als Nichtwohngebäude  gelten hiernach alle Gebäude, die nicht unter die oben zitierte Begriffsbestimmung fallen. Dazu zählen insbesondere solche Gebäude, in denen sich Gewerbebetriebe (Handwerk, Einzelhandel, etc.) etabliert haben oder in denen ausschließlich Büros, Praxen oder Kanzleien eingerichtet sind.