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Dipl.-Ing. Ulf MarcinkowskiDipl.-Ing. Ulf Marcinkowski

Wohngebäude sind Einfamilienhäuser bis hin zu Mehrfamilienhäuser, deren Räumlichkeiten ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Wenn einzelne Wohneinheiten eines Gebäudes zu gewerblichen Zwecken und andere zu Wohnzwecken genutzt werden, so liegt eine gemischte Nutzung vor. Das Gebäude kann dann wie ein Wohngebäude behandelt werden, wenn ein wohnähnliches Gewerbe ausgeübt wird (wie z.B. Büros, Kanzleien, etc.).