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Energie-Verbrauchsausweis, NichtwohngebäudeEnergie-Verbrauchsausweis, Nichtwohngebäude


Dipl.-Ing. Ulf MarcinkowskiDipl.-Ing. Ulf Marcinkowski

Wir beraten Sie, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie gesetzlich erforderlich ist.

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der tatsächliche Verbrauch an Energieträger (Gas, Öl, Holz, Strom, etc.) zur Wärmeerzeugung und zur Warmwasserbereitung für den Zeitraum der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre zur Berechnung des Energiekennwertes herangezogen.